So ist gewährleistet, dass wir allen Fragen, die mit Ihrer geplanten Markenanmeldung einhergehen, die nötige Aufmerksamkeit widmen, damit Sie nicht später böse Überraschungen erleben. Das Einzige, was zählt ist die Eintragung. Ob im Einzelfall eine Verkehrsgeltung in Betracht kommt, kann ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz einschätzen. Drei Wege zur Markenanmeldung.

verursachten Gebühren und Honorare ausmachen.

recherchiert rechtssicher, ob es ältere identische und insbesondere ähnliche Marken gibt, erstellt ein maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, prüft, ob die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke anstatt einer Wortmarke sinnvoll ist, beurteilt, ob eine Markenzeichen bereits Verkehrsgeltung erlangt hat, erkennt betrügerische Zahlungsaufforderungen unseriöser Anbieter. Ein Fachanwalt hat dafür das richtige Gespür. Lohnt es sich, eine Marke anzumelden und kann ich das selbst machen?

Die Kanzlei Rieck & Partner Rechtsanwälte prüft die Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke.

Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Unionsmarke beträgt unabhängig von der Markenform 850,00 €.

Wir sehen unsere Aufgabe deshalb in erster Linie in der Markenfindung, Markenberatung und Markenrecherche, die Ihnen letztlich die Entscheidung erleichtern, in welcher Form Ihre Marken angemeldet werden sollen. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts. Diese Markeneintragung hat dann Wirkung für die gesamte Europäische Union.

Alle Waren und Dienstleistungen lassen sich in eine der 45 Nizza-Klassen einordnen.

In der Verwechslungsgefahr liegt das größte Streitpotenzial. Sollte auf den Gang zum Anwalt also verzichtet werden? Die durch die Änderung des Produktnamens verursachten Kosten liegen meist noch erheblich darüber.

Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben und Zahlen (Wortmarken). So leicht lässt sich eine Markenrechtsverletzung aber nicht umgehen. Ob die Anmeldung in einer anderen Klasse für eine Marke sinnvoll ist, kann ein erfahrener Rechtsanwalt beurteilen. kann „Coca-Cola“ nicht als Marke für ein Duschgel verwendet werden. Es lohnt sich nach unserer Auffassung deshalb, bei der Markenanmeldung sehr genau zu arbeiten. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten. Dies muss der Markeninhaber nachweisen. Markenanmeldungen per E-Mail sind nicht möglich., per Telefax jedoch schon. einer Grafik besteht. Der Schutzumfang einer Marke richtet sich nach dem Eintrag in ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klasssen). Die Grundgebühr beträgt mindesten 653 Schweizer Franken. Wir bieten deshalb keine mehr oder weniger kostendeckenden Festpreise an, sondern rechnen unsere Leistungen nach dem entstandenen Zeitaufwand zu einem vorher vereinbarten Stundensatz ab. beim Deutschen Patent- und Markenamt) wird eines klar. Es gibt absolute und relative Schutzhindernisse. : Die Welt der Marken ist vielfältig. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Software mit einem „Schlüsselzertifikat“ zu nutzen. Eine Marke hat eine sog. Es kommt jedoch auf die Eintragung in die Nizza-Klassen an. „Apfel“ etwa eignet sich nicht für den Vertrieb von Obst.

Die Anmeldung einer EU-Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO Das EUIPO hieß bis 2016 noch Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon, zu uns auf. Eine Marke ist ein rechtlich besonders geschütztes Zeichen für Waren oder Leistungsangebote einer Firma.